Mittwoch, 24. Oktober 2012

Wenn Tatsachen zur Beleidigung pervertiert werden...

Wer seine Arbeitskollegen, auch wenn es nicht in deren Beisein ist, als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet, kann in Deutschland wegen "grober Beleidigung" fristlos gekündigt werden.
Dabei hilft es auch nicht, wenn es sich um Tatsachenäußerungen handelt, weil die betreffenden Kollegen auf Grund ihres Leibesumfangs in die "Breiter als Hoch-Abteilung" gehören oder nachweislich Unsinn erzählt haben, um eigentlich korrekt als "Klugscheißer" bezeichnet zu werden.

Also ist es für die Freunde der Tatsachenäußerungen ratsam, künftig nur noch postiv klingende, aber dafür verdrehte, weil sinnentstellte Äußerungen zu tätigen. Dann hätten wir es eben mit einer "leicht eingeschränkt schlanken" Person oder mit einem "temporär eingeschränkten Wissensvermittler" zu tun.
Deutsche Gerichte verlangen eben, dass man Tatsachen verklausuliert darstellt, den Selbstbetrug der Bürger fördert und die Wahrheit unterdrückt. Sonst würden solche Äußerungen gar nicht erst verhandelt werden. Nur weil irgendwelche Zeitgenossen nicht mit der Realität klarkommen, heißt das noch lange nicht, dass es sich dann um "grobe Beleidigungen" handelt. Die Gerichte stellen also die Realitätsverweigerung Einzelner über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsäußerung, was weder einer Verhältnismäßigkeit unterliegt, noch im Sinne einer freien und aufgeklärten Welt sein kann.

Zwar ist im vorliegenden Fall der Delinquent vom Gericht freigesprochen worden, doch bedeutet allein die Tatsache, dass solche Banalitäten auf Drängen überempfindlicher Realitätsverleugner verhandelt werden, die Bestätigung eines gesellschaftlichen Trends.
Kritischen und aufrichtigen Menschen soll das Leben erschwert werden, zu Gunsten einer gesichtslosen Armee.
In diesem Land darf man lügen und heucheln, aber keine Tatsachen benennen und schon gar nicht als mißliebige Meinung äußern. Denn dann läuft man Gefahr, für seine Tugenden bestraft zu werden.
Wehret den Anfängen!

Krieg ist derzeit eben Frieden und Tatsachen sind Lügen...George Orwell hätte seine Freude daran gehabt. Oder auch nicht...

P.S. Weshalb die selben Gerichte sich weigern, insbesondere die von "Kulturbereicherern" eingeübten und als Beleidigung gedachten pawlowschen Phrasen ("Nazi", "Scheißdeutscher", "Kartoffel" etc.) als "grobe Beleidigungen" anzuerkennen, hängt offensichtlich damit zusammen, dass es den Gerichten nicht etwa um eine "Kultur des friedlichen Miteinander" geht, sondern um die Durchsetzung einer politisch-motivierten Unterdrückung ganz bestimmter Menschen. Und dabei wird es noch nicht einmal als "grobe Beleidigung" gewertet, wenn Kulturbereicherer selbst bundesdeutsche Amtsträger und somit auch die Ämter als "Nazi" bezeichnen. Dann handelt es sich um belanglose emotionale Entgleisungen von Mitbürgern, die einem anderen Kulturkreis entstammen. Als ob es in den entsprechenden Kulturkreisen keine anerkannten Beleidigungen geben würde...

2 Kommentare:

  1. Dazu kann auch ich als Bestätigung des vorgetragenen einen Beitrag leisten.
    In dem Erzwingungsverfahren vor dem AG Viechtach Az.:4Owi5098-115444-08/4 ordnete die Richterin Ludwig gegen mich eine Erzwingungshaft von 2 Tagen an.
    Als Antwort auf diesen mir zugestellten nicht unterschriebenen Beschluß verfasste ich ein Schreiben an das AG Viechtach. In diesem besonders an die Richterin Ludwig und die übrigen Beschäftigten (Auslegung der Staatsanwaltschaft) gerichteten Schreiben führte ich unter anderem wegen der Nichtigkeit des OwiG aus:
    "Ihre Amtsanmaßung, Erpressung, Täuschung und Nötigung im Rechtsverkehr ist höchst bedenklich. Ihre Arbeitsmoral ist verwerflich und strafbewehrt, da Ihre Verweigerung der Korrektheit und Pflicht zur Wahrheit nicht erkennbar ist. Sie sind verpflichtet rechtsstaatlich, menschlich und integer zu entscheiden. Es besteht der Verdacht, daß Sie wegen offenkundiger Rechtsbeugung, falscher sachlicher Bearbeitung, offenkundiger Urkundenunterdrückung, falscher Verfahrensführung und offenkundiger Formfehler die grundgesetzwidrige Zwangsvollstreckung und Erzwingungshaft gegen den Unterzeichner vorsätzlich und willkürlich betreiben. Das normverstoßende Vorgehen gegen den Unterzeichner hat offenkundig zum Ziel die Anwendung der modernen Folter".
    Der Präsident des Landgericht Deggendorf Dr. Kilger unterstellte mir daraufhin, dass ich die Richterin Ludwig und die übrigen Bediensteten des AG Viechtach in ihrer Ehre herabwürdigen wollte und stellte Strafantrag.
    Die Staatsanwaltschaft Deggendorf sah hierin eine Möglichkeit die Staatskasse aufzufüllen und verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40,00 Euro zuzüglich der Kosten des Verfahrens. Durch meinen fristgerechten Einspruch konnte ich das Verfahren wohl hinauszögern jedoch entschied das Gericht mit darauf folgenden Beschluß in Abwesenheit (ohne Unterschrift) für die Staatskasse.
    Da ich nicht bereit bin den Verstoß gegen Art. 5 GG Meinungsäußerungsfreiheit, das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln zu tolerieren, wird wohl in naher Zukunft die Kavallerie vor meinem Haus erscheinen, um mich in Erzwingungshaft zu verbringen.

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  2. Das hat die Priesterkaste in Robe ueberhaupt nicht gern, wenn man an ihrem unfehlbaren Hokuspokus-Gehabe zweifelt. Dieser Frevel wird dann als Blasphemie verfolgt. Goetter lassen sich nicht an ihre Pflichten erinnern, selbsternannte schon gar nicht.
    Diese Willkuer wird in der absoluten Tyrannei enden.
    Sie dulden immer weniger Kritik und wenn diese noch so berechtigt und notwendig ist.
    In diesem Zusammenhang muss man anmerken, dass das Ueben von Kritik an Autoritaeten mittlerweile als psychische Krankheit gilt.
    Die Richtung, wohin das alles fuehren soll, ist unverkennbar.

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