Montag, 23. Mai 2016

Islamisten drohen der TU Berlin, weil die auf das Neutralitätsgebot besteht

Wir treten ein gegen Diskriminierung und Autokratie und für eine pluralistische, inkludierende, weltoffene Universität.
Wenn man verstanden werden will, kann es nicht schaden, allgemein verständliche Worte zu nutzen. Zudem die Verwendung allgemein verständlicher Worte einer möglichen Diskriminierung vorbeugt. Schon deshalb soll hier die Übersetzung ins Deutsche folgen: "Wir treten ein gegen Benachteiligung und Alleinherrschaft (Selbstherrschaft) und für eine vielfältige, einbeziehende und weltoffene Hochschule."


Islamisten fordern, was sie nicht zu geben bereit sind...und drohen ganz nebenbei den gehassten Ungläubigen (Kuffar)

Zunächst scheint es sich um eine legitime Forderung zu handeln, doch drängen sich zwangsläufig Fragen auf. So fragt sich beispielsweise, warum diese Forderungen nicht mit der Ideologie des Islam vereinbar sind? Es mag zwar unterschiedliche Auslegungen des Islam geben, doch gibt es nur den einen Koran. Und dessen Inhalt ist nachweislich alles andere als antidiskriminierend, demokratisch, pluralistisch, inkludierend oder weltoffen. Vorausgesetzt, ihre Forderungen sollen ehrlich gemeint gewesen sein, so hätten sich die Fordernden zunächst einmal vom Islam lossagen müssen, um ihren Forderungen überhaupt so etwas wie eine Berechtigung zu verleihen.

Doch brauchen wir es gar nicht so allgemein halten. Denn den geforderten Gebetsraum gab es bereits an der Universität. Genauso wie es Gründe für dessen Schließung gegeben hat. Um genau zu sein, hat es sogar zwei Gebetsräume gegeben. Einen für Männer und einen für Frauen. Den einen für Gottes Ebenbild und den anderen für die Rippen Adams. Schließlich ist man gegen Diskriminierung, weltoffen, pluralistisch und blablabla...

Die Gründe, die zur Schließung des Gebetsraumes führten - wer hätte das gedacht?! - waren voll und ganz im Einklang mit den jetzigen Forderungen der Muslime. Der Sinn des Gebetsraums und die darin vollzogenen Rituale waren das nicht. Sie widersprachen sogar den jetzigen Forderungen der Muslime in eklatanter Weise. Also fragt sich, warum die Muslime ihren Gebetsraum nicht zur Umsetzung ihrer Forderungen nutzten, sondern darin das Gegenteil ihrer Forderungen praktizierten? Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen...
Die Schließung eines Gebetsraumes bedeutet noch lange kein Gebetsverbot. Und selbst aus den islamischen Gebetsvorschriften erfahren wir:
  • Das Gebet kann an jedem sauberen Platz verrichtet werden. Der Einfachheit halber wird oft eine Gebetsmatte benutzt. Wo Gefahr besteht, dass unachtsame Personen während des Gebets vor dem Betenden vorbeigehen, soll man einen Gegenstand vor sich legen (sutra) und derart seinen Gebetsplatz nach vorn abgrenzen. Durch diese Maßnahme wird anderen das Vorbeigehen gestattet.
Das "verfassungsmässige Recht" zur unverletzlichen Ausübung ihrer Religion bleibt somit selbst nach den Vorschriften für Muslime gewahrt. Doch wer mit dem Grundgesetz argumentiert, sollte erstens das Grundgesetz kennen und zweitens nicht darauf spekulieren, dass andere ebenfalls in Unkenntnis sind.

Die Universitäten sind zur Neutralität verpflichtet. Auch an ihnen gilt die Trennung von Staat und Glauben, obwohl der Gesetzgeber auch hier Widersprechendes (Artikel 141 WRV) aufzubieten hat. Letztendlich haben die Muslime die Möglichkeit, eine eigene Universität zu gründen oder sich ersatzweise in Riad oder Kairo einzutragen. Die TU Berlin ist eine staatliche Universität und das soll auch so bleiben.

Was das Grundgesetz angeht, so wurde dieses Gesetz von den Alliierten befohlen und nach einigen Korrekturen auch von ihnen abgesegnet. Mit dem Grundgesetz sollte verhindert werden, dass das Leben in Deutschland ein weiteres Mal von einer menschenverachtenden Ideologie beherrscht werden kann. Islam bedeutet wörtlich "Unterwerfung". Das ist eine zutreffende Bezeichnung für diese menschenverachtende Religion und der beste Beweis dafür ist noch immer der Islam selbst bzw. sind die Weltgegenden, in denen der Islam die Oberhand gewinnen konnte.

Schon von daher verbietet es sich, das Grundgesetz in einem Atemzug mit dem Islam zu nennen. So, wie es sich von selbst verbieten müsste, dass sich die islamische Ausbreitung ausgerechnet auf das Grundgesetz bezogen wissen will. Beides zusammen - Grundgesetz und Islam - widersprechen sich einander unüberbrückbar in Text und Praxis. Wer ja zum Islam sagt, sagt gleichzeitig Nein zum Charakter des Grundgesetzes und umgekehrt. Solange der Islam Privatsache bleibt, kann er in Deutschland gelebt werden. Doch beginnt er mit Steinen zu werfen, dann sollte Schluss mit lustig sein. Dieser Punkt wurde m.E. bereits überschritten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen