Donnerstag, 2. Juni 2016

Abschiebepraxis: Keine Rechtssicherheit in Deutschland

Einmal gänzlich von der widersprüchlichen Berichterstattung der BLÖD in der Merkelkrise abgesehen, kennzeichnet sich ein Rechtsstaat durch Rechtssicherheit. Das heißt, dass die Gesetze nicht willkürlich nach Lust und Laune bzw. aufgrund politisch ideologischer Willkür angewendet oder außer Kraft gesetzt werden.

So gesehen besteht in Saudi-Arabien mehr Rechtssicherheit als in Deutschland. Dort kann man sich nach wie vor sicher sein, dass einem Gotteslästerer die Rübe abgehauen oder eine Ehebrecherin gesteinigt wird. Es kommt dabei nicht auf die Härte der Strafen an. Das Strafmaß ist für die Klassifizierung als Rechtsstaat unbedeutend, solange es für alle gilt.

Was die Praxis von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber angeht, so besteht schon seit der Ära Kohl keine Rechtssicherheit in Deutschland.

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