Freitag, 11. August 2017

Bürgerrechtlerin wegen Volksverhetzung und Gotteslästerung angezeigt

Der mit allerhand Auszeichnungen dekorierte Hans-Ulrich Wehler (1931-2014) wurde für seine berechtigte Äußerung nicht belangt.
Anders sieht es für die AfD-Bundestagskandidatin Laleh Hadjimohamadvali aus. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Gotteslästerung eingeleitet, weil sie nichts anderes als Wehler sagte.

Angezeigt wurde Laleh von Mirko Welsch, einem ehemaligen Mitglied der AfD, dessen Gesichtsausdruck an einen genetischen Defekt erinnert und der sich offensichtlich in seiner narzisstischen Selbstüberschätzung gekränkt fühlt. U.a. deshalb, weil ihm die gebürtige Iranerin in allen Belangen überlegen ist. Das wiederum zog den Neid und die Missgunst Welschs auf sich. Dass es Welsch nicht um die direkte Wortwahl Lalehs gegangen sein kann, davon zeugen Welschs eigene Aussagen. Denn Welsch teilt gerne aus. Unter anderem bezeichnete Welsch den Grünen-Politiker Volker Beck als "Krebsgeschwür der Schwulenbewegung in Deutschland". Und wäre es Welsch um die Islamkritik von Laleh gegangen, dann wäre Welsch wohl gar nicht erst Mitglied der AfD geworden.
Die Familie [Mutter und Tochter; gegen die Mutter wurde zuvor eine Todes-Fatwa erlassen] der Frau Laleh Hadjimohamadvali ist vor Khomeinis Schlächtern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet. Diese Leute wissen, wovon sie reden. Es besteht nicht die geringste Veranlassung, die Ideologie, die im Iran und in 57 anderen Ländern Blut säuft, schönzureden. 
Auch in Deutschland sind die schauerlichen Exzesse der Barbarei angekommen. Teuflische Advokaten in Anzug und Krawatte suchen den Aberglauben hier in der Gesellschaft zu etablieren. Wer den Schwindel durchschaut und anspricht, wir übel diffamiert, das wird als ungeheuerliche Provokation empfunden. Dazu fällt mir ein Wort des amerikanischen Autors Mark Twain ein: Entrüstung ist ein erregter Zustand des Gemüts, der sich einstellt, wenn wir erwischt worden sind.
Wer diese Rattenfänger verteidigt, wie es hier geschehen soll, verrät nicht nur sein eigenes Volk, seine Kultur und Zivilisation, sondern auch die Menschen, die sich im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika, in Süd- und Südostasien unter Einsatz ihres Lebens gegen die religiöse Tyrannei wehren.
Manfred Lehmann
Unsere Freundin und Kampfgefährtin Laleh hat bereits aufgrund ihrer Herkunft und Lebenserfahrung alles Recht dieser Welt, sich so über den Islam zu äußern, wie es ihr für angemessen erscheint. Angesichts der Gefahren, die vom Islam ausgehen und den zahllosen Untaten, die im Namen dieser Religion begangen wurden und werden, kann kein Wort drastisch genug sein, um das Übel als solches zu beschreiben.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens!

Das Recht auf freie Meinungsäußerung - zudem auf eine durch und durch begründete - ist ein höheres Rechtsgut als die persönliche Befindlichkeit derjenigen, die nicht vom Unrecht, das vom Islam ausgeht, beleidigt werden, sondern immer nur von denen, die auf das Unrecht hinweisen.

Eine Religionsgemeinschaft, die andere Menschen als Ungläubige diffamiert, in der gegen die Ungläubigen gehetzt wird, dass selbst der Teufel noch davon rot anlaufen würde, die Ungläubige und Abtrünnige verfolgt, geiselt und ermordet, darf nicht - jedenfalls nicht im Sinne unserer Gesetze und Werte - vor Kritik verschont bleiben. Ganz egal wie direkt und unverblümt diese Kritik auch ausfallen mag. Wenn einem Opfer des Islam die unverblümte Kritik am Islam verboten sein soll, dann hört die sprichwörtliche Kacke mit dem Stinken auf. Beleidigend können nur Dinge sein, die nicht der Realität entsprechen.

  Im Gegensatz zum Recht auf freie Meinungsäußerung existiert zudem kein Gesetz, das den Neid und die Missgunst des Welsch unter Schutz stellt bzw. dessen narzisstische Rachegelüste über das Recht auf freie Meinungsäußerung stellen würde.

siehe auch: Laleh Hadjimohamadvali (AfD Saarland): Ich gebe nicht auf!

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